
Vermietung
Vermieten an passende Mieter.
Büro, Einzelhandel, Gastronomie, Hallen und Wohnungen. Wir finden Mieter, die zum Objekt passen, prüfen sie gründlich und bereiten den Vertrag vor.
Was wir vermieten.
- Büro- und Praxisflächen
- Einzelhandel und Ladenlokale
- Gastronomie, auch Nachfolge mit Übernahme des Inventars
- Hallen, Produktion und Logistik
- Gewerbegrundstücke und Freiflächen
- Wohnungen und Häuser
Was wir übernehmen.
Vorbereitung
- Mietpreis nach Lage, Zustand und Nutzung
- Prüfung von Nutzungsart, Genehmigungen und Mietpreisbremse bei Wohnraum
- Fotos, Grundrisse und Exposé
- Energieausweis und Pflichtangaben für die Anzeige
Mietersuche
- Veröffentlichung auf ImmoScout24, immowelt und Kleinanzeigen
- Besichtigungen mit Vorauswahl
- Selbstauskunft, Bonität und bei Gewerbe das Konzept prüfen
- Empfehlung mit Begründung, die Entscheidung treffen Sie
Vertrag und Übergabe
- Mietvertrag auf Basis abgestimmter Muster
- Staffel- oder Indexmiete, Kaution, Nebenkosten
- Übergabe mit Protokoll und Zählerständen
- Auf Wunsch laufende Verwaltung durch die HEPA Hausverwaltung
Ablauf.
Gespräch
Fläche, Nutzung, Wunschmiete und Zeitpunkt klären.
Angebot
Mietpreisempfehlung und Auftrag mit klarer Provision.
Mietersuche
Exposé, Portale, Besichtigungen und geprüfte Bewerber.
Vertrag und Übergabe
Mietvertrag, Kaution, Übergabe mit Protokoll.
Worauf es bei der Vermietung ankommt.
Gastronomie mit Nachfolge
Oft übernimmt ein neuer Betreiber Inventar und Konzession des Vorgängers gegen eine Ablöse. Wir bringen Vermieter, bisherigen und neuen Betreiber zusammen, prüfen Konzept und Finanzierung des Nachfolgers und holen die Zustimmung des Vermieters ein.
Büro und Praxis
Entscheidend sind Zuschnitt, Ausbau und Laufzeit. Wir klären vorab, wer welche Umbauten trägt, und halten das im Mietvertrag fest.
Einzelhandel
Lage, Schaufensterfront und Nutzung müssen zusammenpassen. Wir prüfen, ob die geplante Nutzung baurechtlich zulässig ist, bevor der Vertrag unterschrieben wird.
Hallen und Logistik
Flächen, Deckenhöhe, Tore, Bodenlast und Zufahrt: Wir stellen die technischen Daten so zusammen, dass Nutzer schnell entscheiden können.
Wohnungen in Berlin
In ganz Berlin gilt die Mietpreisbremse. Wir prüfen vor der Anzeige, welche Miete zulässig ist, und dokumentieren Ausnahmen wie Neubau, umfassende Modernisierung oder eine höhere Vormiete.
Erstvermietung im Neubau
Mehrere Einheiten auf einmal: Mietpreise, Grundrisse, Exposés und Besichtigungstermine planen wir als Paket, damit das Haus zügig belegt ist.
Was wir vor Vertragsschluss von Mietinteressenten verlangen.
Wir fragen nur, was für die Entscheidung nötig ist, und erst dann, wenn ein Vertrag konkret ansteht.
- Selbstauskunft, beschränkt auf die für den Mietvertrag nötigen Angaben
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate, wenn der Abschluss konkret ansteht
- Bonitätsauskunft, ebenfalls erst vor Vertragsschluss
- Bei Wohnraum: Bestätigung des bisherigen Vermieters, soweit möglich
- Bei Gewerbe: Handelsregisterauszug, Konzept, bei Gründern Finanzierungsnachweis
- Personalausweis zur Vorlage, ohne Kopie
Häufige Fragen
Gut zu wissen.
Wer zahlt die Provision?
Mietinteressenten für Wohnungen zahlen keine Provision, es sei denn, wir suchen ausschließlich in ihrem Auftrag (Bestellerprinzip, § 2 Abs. 1a WoVermRG). In der Regel trägt sie daher der Vermieter, der uns beauftragt. Bei Gewerbeflächen ist die Provision frei vereinbar. Wer sie trägt, klären wir vor Beginn schriftlich.
Wie prüfen Sie Mietinteressenten?
Mit Selbstauskunft, Einkommensnachweisen und Bonitätsauskunft, bei Gewerbe zusätzlich mit Handelsregister, Konzept und Finanzierung. Sie erhalten von uns eine begründete Empfehlung. Die Entscheidung treffen Sie. Wir achten dabei auf die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Welche Miete darf ich in Berlin verlangen?
Bei Wohnungen darf die Miete bei Neuvermietung grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Ausnahmen gelten für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, für die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung, nach Modernisierungen in den letzten drei Jahren und bei einer höheren Vormiete (§§ 556e, 556f BGB). Für Gewerbe gilt die Mietpreisbremse nicht.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Bei Wohnraum höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten, zahlbar in drei Raten (§ 551 BGB). Bei Gewerbe ist die Höhe frei vereinbar, üblich sind Barkaution, Bürgschaft oder Kautionsversicherung.
Können Sie die Wohnung oder Fläche danach auch verwalten?
Ja. Die HEPA Hausverwaltung aus demselben Haus übernimmt auf Wunsch Mietbuchhaltung, Nebenkostenabrechnung und Instandhaltung.
Fläche zur Vermietung anbieten.
Ein paar Angaben genügen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags, und Sie sprechen direkt mit der Geschäftsführung.