
Verkauf
Verkaufen mit klarem Preis.
Ein realistischer Preis, vollständige Unterlagen und ein Ablauf, den Sie jederzeit nachvollziehen können. Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe beim Notar.
Was wir verkaufen.
- Wohn- und Geschäftshäuser, auch mit mehreren Eingängen
- Eigentumswohnungen, vermietet oder frei
- Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Villen
- Gewerbeobjekte: Büro, Einzelhandel, Hallen, Logistik
- Bau- und Gewerbegrundstücke, land- und forstwirtschaftliche Flächen
- Anlageobjekte mit bestehenden Mietverträgen
Was wir übernehmen.
Preis und Unterlagen
- Besichtigung und Marktpreiseinschätzung
- Grundbuch, Teilungserklärung, Mietverträge, Baulasten prüfen
- Energieausweis veranlassen, falls er fehlt
- Fehlende Unterlagen bei Ämtern und Verwaltung anfordern
Vermarktung
- Fotos, Grundrisse und Exposé
- Veröffentlichung auf ImmoScout24, immowelt und Kleinanzeigen
- Diskrete Vermarktung ohne Portale, wenn Sie das wünschen
- Besichtigungen mit Vorauswahl der Interessenten
Abschluss
- Finanzierungs- und Identitätsprüfung der Käufer
- Abstimmung des Kaufvertragsentwurfs mit dem Notariat
- Begleitung zum Notartermin
- Übergabe mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsseln
Ablauf.
Gespräch und Besichtigung
Wir lernen das Objekt kennen und klären Ihre Ziele: Preis, Zeitraum, Diskretion.
Preis und Auftrag
Sie erhalten eine begründete Preiseinschätzung und ein Angebot mit klarer Provision.
Vermarktung
Exposé, Portale oder gezielte Ansprache, Besichtigungen und Rückmeldung an Sie.
Notar und Übergabe
Käuferprüfung, Kaufvertrag, Notartermin, Übergabe.
Besondere Verkaufssituationen.
Vermietete Wohnung oder vermietetes Haus
Der Mietvertrag geht mit dem Verkauf auf den Käufer über (§ 566 BGB). Wir sprechen gezielt Kapitalanleger an und stellen Mietverträge, Mieteingänge und Nebenkosten so auf, dass Käufer die Rendite prüfen können. Bei umgewandelten Wohnungen prüfen wir das Vorkaufsrecht des Mieters (§ 577 BGB).
Geerbte Immobilie und Erbengemeinschaft
Für den Verkauf müssen die Erben im Grundbuch stehen oder sich durch Erbschein beziehungsweise notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll ausweisen (§ 35 GBO). Bei mehreren Erben braucht es die Zustimmung aller. Wir stimmen den Ablauf mit allen Beteiligten ab und halten jeden auf demselben Stand.
Trennung und Scheidung
Gehört die Immobilie beiden Partnern, müssen beide dem Verkauf zustimmen. Wir vermarkten neutral, informieren beide Seiten gleich und sorgen für einen nachvollziehbaren Preis.
Mehrfamilien-, Wohn- und Geschäftshäuser
Käufer prüfen hier vor allem Zahlen: Mieterliste, Mietverträge, Kosten, Instandhaltungsbedarf. Wir bereiten einen Datenraum vor, damit die Prüfung zügig läuft und der Preis nicht in der letzten Runde verhandelt wird.
Diskreter Verkauf
Sie möchten nicht, dass Ihr Objekt auf Portalen erscheint? Dann sprechen wir ausgewählte Käufer direkt an, mit Exposé erst nach Vertraulichkeitszusage.
Gewerbe und Grundstücke
Büro-, Einzelhandels- und Hallenobjekte, Bau- und Gewerbegrundstücke. Hier kommt es auf Nutzung, Baurecht und Mietverträge an. Diese Punkte klären wir vor der Vermarktung.
Diese Unterlagen brauchen wir.
Was fehlt, besorgen wir. Je vollständiger die Unterlagen zu Beginn sind, desto schneller entscheiden Interessenten.
- Aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte und Lageplan
- Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Energieausweis
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung
- Bei Vermietung: Mietverträge, Mieterliste, Nebenkostenabrechnung
- Baugenehmigung und Baubeschreibung, soweit vorhanden
- Nachweise über Modernisierungen
- Personalausweis der Eigentümer (Identifizierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz)
Häufige Fragen
Gut zu wissen.
Was kostet mich die Bewertung?
Nichts. Die Preiseinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten sie persönlich von der Geschäftsführung, in der Regel innerhalb eines Werktags.
Wie hoch ist die Provision und wer zahlt sie?
Die Provision vereinbaren wir vor Beginn der Vermarktung schriftlich. Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gilt: Zahlen Käufer und Verkäufer Provision, dann in gleicher Höhe (§ 656c BGB). Soll der Käufer die Provision des Verkäufers übernehmen, höchstens zur Hälfte (§ 656d BGB). Bei anderen Objekten wie Mehrfamilienhäusern, Gewerbe oder Grundstücken ist die Verteilung frei vereinbar.
Wie lange dauert ein Verkauf?
Das hängt vor allem von Preis, Lage und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Mit marktgerechtem Preis und vollständigen Unterlagen finden sich Käufer deutlich schneller. Nach dem Notartermin vergehen bis zur Übergabe in der Regel noch einige Wochen, bis Kaufpreis und Grundbuch geregelt sind.
Brauche ich einen Energieausweis?
Ja, in den meisten Fällen. Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden, und liegt er vor, gehören die wichtigsten Kennwerte schon in die Anzeige (§ 80 Abs. 4, § 87 GEG). Ausnahmen gelten etwa für Baudenkmäler. Fehlt der Ausweis, veranlassen wir ihn.
Fällt beim Verkauf Steuer an?
Bei privat gehaltenen Immobilien kann ein Gewinn steuerpflichtig sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Ausgenommen ist in der Regel, was Sie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Bitte klären Sie das vor dem Verkauf mit Ihrer Steuerberatung, eine Steuerberatung leisten wir nicht.
Kann ich verkaufen, während ich noch selbst darin wohne?
Ja. Besichtigungen stimmen wir mit Ihnen ab, und den Übergabetermin legen wir im Kaufvertrag so fest, dass er zu Ihrem Umzug passt.
Objekt zum Verkauf anbieten.
Ein paar Angaben genügen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags, und Sie sprechen direkt mit der Geschäftsführung.